Allgemeine Geschäftsbedingungen

Montafoner Schnitzstube – Martin Pfefferkorn, Silvrettastraße 14a, 6794 Partenen, Austria

 

Allgemeines:
Lieferverträge und Vereinbarungen werden für den Verkäufer erst durch dessen schriftliche Bestätigung verbindlich. Abänderungen durch den Käufer/Werkbesteller sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer/Werkunternehmer schriftlich bestätigt werden.

Material:
Stein und Holz sind natürliche Materialien mit gewachsenen Strukturen. Geringe Unterschiede in Farbe, Körnung und Maserung zwischen geliefertem Material und gezeigten Mustern bzw. zwischen Teilen einer zusammengehörenden Lieferung können daher nicht als Materialfehler anerkannt werden. Geringe Maßdifferenzen berechtigen ebenfalls nicht zu Reklamationen.

Zusätzliche Leistungen:
Über das Angebot hinausgehende Leistungen und nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Käufers/Werkbestellers werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Preise (EUR):
Ohne anderslautende Vereinbarungen verstehen sich die Preise exklusive Verpackung/Zustellung/Montage.
Die Preise sind freibleibend.

Lieferung:
Der Versand und die Zustellung erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Die Angabe von Frachtkosten erfolgt ohne Gewähr.
Teillieferungen sind zulässig.
Die vereinbarten Lieferfristen verlängern sich angemessen beim Eintritt von unvorhergesehenen Lieferhindernissen (z. B. höhere Gewalt, wetterbedingte Ausführungsverzögerungen, Anlieferverzögerungen des Rohmaterials und dgl.), sowie bei verspätetem Erhalt von zur Produktion notwendiger Unterlagen, die durch den Käufer/Werkbesteller beigestellt werden (z. B. Schablonen, Modelle und dgl.). Überschreitungen der Lieferfristen berechtigen den Käufer/Werkbesteller weder zu Schadenersatz- noch zu Gewährleistungsansprüchen.

Gewährleistung:
Die Gewährleistung des Verkäufers/Werkunternehmers beschränkt sich ausschließlich auf den Ersatz nachweislich schadhafter oder untauglicher Waren unter gleichzeitiger Rückstellung der bemängelten Waren.
Anstelle des Ersatzes der bemängelten Waren kann nach Wahl des Verkäufers/Werkunternehmers angemessene Preisminderung treten.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur dann, wenn die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit und Mangelhaftigkeit überprüft werden und dem Verkäufer/Werkunternehmer unverzüglich die schriftliche Mängelrüge mit genauer Angabe der Mängel übermittelt wird.

Schadenersatz:
Schadenersatzansprüche des Käufers/Werkbestellers werden für den Fall der leichten Fahrlässigkeit des Verkäufers/Werkunternehmers ausgeschlossen.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt:
Die Zahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, bei Rechnungserhalt fällig und in EUR zu leisten.
Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer/Werkunternehmer berechtigt, bankmäßige Verzugszinsen, mindestens aber 12% p.a. und die bei der Hereinbringung der offenen Forderungen auflaufenden Kosten geltend zu machen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers/Werkunternehmers.

Urheberrechte:
Entwürfe, Zeichnungen und Modelle sind geistiges Eigentum des Verkäufers/Werkunternehmers und dürfen ohne dessen schriftliche Zustimmung nicht durch den Vertragspartner bzw. durch Dritte ausgeführt oder verbreitet werden. Nachahmungen, auch solche mit unwesentlichen Änderungen der Form, Farbe und Maßverhältnisse sind ohne anderslautender Vereinbarung nicht gestattet.

Gültigkeit der Angebote:
Falls nicht anders vereinbart, beträgt die Angebotsbindung des Verkäufers/Werkunternehmers 30 Tage.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Partenen.
Gerichtsstand ist das für den Unternehmenssitz der Montafoner Schnitzstube zuständige Gericht.
Es gilt österreichisches Recht.

AGB-Fassung: 25. März 2013